Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FIDRO GmbH
- Geltungsbereich und Vertragsparteien 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der FIDRO GmbH, Neuheimstrasse 36, 8853 Lachen, Schweiz (nachfolgend „FIDRO“) und ihren Kunden in Bezug auf alle von FIDRO erbrachten Dienstleistungen. 1.2. Die AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen FIDRO und ihren Kunden, unabhängig davon, ob die Dienstleistungen online, per E-Mail, telefonisch oder persönlich in Anspruch genommen werden. 1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, FIDRO stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 1.4. Mit der Annahme eines Angebots oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen akzeptiert der Kunde diese AGB in der jeweils gültigen Fassung. 1.5. Änderungen der AGB zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften können von FIDRO ohne vorherige Zustimmung des Kunden vorgenommen werden. Der Kunde wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.
- Dienstleistungen und Leistungsbeschreibungen 2.1. FIDRO bietet Dienstleistungen in folgenden Bereichen an: • Vermögensverwaltung: Beratung und Verwaltung von Finanzanlagen, basierend auf den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Kunden, unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften der FINMA. • Strukturierte Produkte: Entwicklung und Vertrieb von strukturierten Finanzprodukten, einschliesslich der Risikoaufklärung und Produktbeschreibung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. • Versicherungen: Beratung und Vermittlung von Versicherungsprodukten im Rahmen der beruflichen und privaten Vorsorge sowie Sachversicherungen. • Gesundheits- und Altersvorsorge: Beratung in den Bereichen Vorsorgeplanung und Gesundheitsabsicherung. • Pensionsplanung und Steuererklärung: Erstellung und Beratung in Steuerangelegenheiten sowie Planung der Altersvorsorge. • Firmengründung: Unterstützung bei der Gründung von Unternehmen, einschliesslich der rechtlichen und steuerlichen Beratung. 2.2. Die genauen Inhalte und der Umfang der Dienstleistungen werden im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt. FIDRO behält sich vor, das Dienstleistungsangebot jederzeit zu ändern oder anzupassen.
- Aufsichtsrechtliche Bestimmungen und Regulierungen 3.1. FIDRO unterliegt der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen, die für die angebotenen Dienstleistungen im Finanzsektor gelten. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der Vorschriften zum Anlegerschutz, zur Vermögensverwaltung und zur Geldwäschereiprävention. 3.2. FIDRO ist verpflichtet, bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen sämtliche nationalen und internationalen Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei (Anti-Money Laundering, AML) und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Kunden verpflichten sich, alle erforderlichen Informationen und Dokumente bereitzustellen, die FIDRO benötigt, um diesen Verpflichtungen nachzukommen. 3.3. Für Dienstleistungen im Bereich Ssowährungen gelten die spezifischen Regulierungen der FINMA und des Schweizer Geldwäschereigesetzes (GwG). FIDRO führt entsprechende Due-Diligence-Prüfungen durch, um sicherzustellen, dass alle Transaktionen in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften erfolgen. 3.4. FIDRO verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der Finanzdienstleistungen über die Struktur, Risiken und Gebühren der angebotenen Produkte und Dienstleistungen zu informieren, einschliesslich der Offenlegungspflichten gemäss den geltenden FINMA-Vorschriften. 3.5. FIDRO verpflichtet sich zur Einhaltung der Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) in allen relevanten Bereichen, insbesondere bezüglich Anlegerschutz, Geldwäschereiprävention und des Betriebs von Finanzinstituten. Die internen Prozesse und Dienstleistungen von FIDRO werden regelmässig überprüft, um die Konformität mit den aktuellen Vorschriften der FINMA sicherzustellen.
- Vertragsschluss und Vertragsbeendigung 4.1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und FIDRO kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots oder durch die Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags zustande. 4.2. Die Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen der jeweiligen Dienstleistungen werden im Einzelvertrag geregelt. Beide Parteien können den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Fristen kündigen. Bei schwerwiegenden Vertragsverstössen ist jede Partei berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. 4.3. Im Falle einer Vertragskündigung sind bereits erbrachte Dienstleistungen von FIDRO anteilig zu vergüten. FIDRO behält sich das Recht vor, bereits gezahlte Gebühren anteilig einzubehalten, wenn der Kunde den Vertrag ohne berechtigten Grund kündigt. 4.4. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. 4.5. Vertragsübernahme: FIDRO ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen, sofern der Kunde darüber informiert wird und keine berechtigten Einwände erhebt.
- Pflichten und Mitwirkung des Kunden 5.1. Der Kunde ist verpflichtet, FIDRO alle für die ordnungsgemässe Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäss zur Verfügung zu stellen. 5.2. Der Kunde verpflichtet sich, FIDRO umgehend über Änderungen in seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen zu informieren, sofern diese für die Erbringung der Dienstleistungen relevant sind. 5.3. FIDRO ist berechtigt, die vom Kunden bereitgestellten Informationen und Dokumente auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Sollten diese nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ist FIDRO berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen zu verweigern. 5.4. Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, bei der Erbringung der Dienstleistungen aktiv mitzuwirken, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung von Informationen und Teilnahme an erforderlichen Beratungsgesprächen.
- Haftung und Gewährleistung 6.1. FIDRO haftet für Schäden nur, sofern diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 6.2. FIDRO übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, diese resultieren aus vorsätzlichem Fehlverhalten. 6.3. FIDRO haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder durch das Verhalten von Dritten entstehen, die nicht in der Sphäre von FIDRO stehen. 6.4. Für Vermögensverluste, die durch die Volatilität von Kryptowährungen entstehen (aufgrund der Beratung), haftet FIDRO nur, wenn diese auf nachweislich fehlerhafte Beratung oder Verwaltung zurückzuführen sind. 6.5. FIDRO übernimmt keine Gewähr für die Erreichung eines bestimmten Anlageziels oder einer bestimmten Rendite, da die Marktentwicklungen ausserhalb des Einflussbereichs von FIDRO liegen. 6.6. Mängelhaftung und Gewährleistung: Der Kunde ist verpflichtet, FIDRO offensichtliche Mängel an den erbrachten Dienstleistungen innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Nach dieser Frist erlöschen Gewährleistungsansprüche, es sei denn, der Mangel konnte nicht rechtzeitig entdeckt werden. 6.7. Haftungsbegrenzung: Die in diesen AGB geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang. FIDRO haftet nicht für Schäden, die aus der Nichterfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen entstehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Datenschutz und Vertraulichkeit 7.1. FIDRO verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden gemäss den schweizerischen Datenschutzgesetzen (DSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sofern anwendbar, zu behandeln. 7.2. Sämtliche Informationen, die FIDRO im Rahmen der Geschäftsbeziehung von den Kunden erhält, werden streng vertraulich behandelt und nur im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse an Dritte weitergegeben. 7.3. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung von FIDRO zu entnehmen, die Bestandteil dieser AGB ist. 7.4. Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die von FIDRO gespeicherten Daten zu verlangen und gegebenenfalls deren Berichtigung, Sperrung oder Löschung zu fordern, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. 7.5. Datensicherheit und Verschlüsselung: FIDRO setzt fortschrittliche Sicherheitsmassnahmen ein, einschliesslich Verschlüsselungstechnologien, um den Schutz der Kundendaten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu gewährleisten. 7.6 FIDRO setzt strikte Massnahmen zur Bekämpfung von Geldwäscherei um, wie sie in den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz und den FINMA-Richtlinien festgelegt sind. Dies umfasst unter anderem die Durchführung von Know-Your-Customer (KYC)-Verfahren sowie die Meldung verdächtiger Aktivitäten an die zuständigen Behörden.
- Gebühren, Kosten und Zahlungsbedingungen 8.1. Die Vergütung für die von FIDRO erbrachten Dienstleistungen richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. 8.2. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Gebühren fristgerecht zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist FIDRO berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. sowie Mahngebühren zu erheben. 8.3. FIDRO behält sich das Recht vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug den Vertrag fristlos zu kündigen und alle ausstehenden Beträge sofort fällig zu stellen. 8.4. Die Höhe der Gebühren wird im Einzelvertrag festgelegt und richtet sich nach dem Umfang der erbrachten Dienstleistungen. Es können sowohl einmalige als auch laufende Gebühren anfallen, abhängig von der Art der Dienstleistung. 8.5. Zahlungsmethoden und Gebühren für Zahlungsdienste: FIDRO akzeptiert Zahlungen per Kreditkarte, Banküberweisung und weiteren im Einzelvertrag spezifizierten Zahlungsmethoden. Gebühren für die Nutzung bestimmter Zahlungsmethoden werden dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
- Provisionsregelungen 9.1. Die FIDRO GmbH wird für die Vermittlung von Versicherungsprodukten und anderen Finanzdienstleistungen durch Abschluss- und Erneuerungsprovisionen oder Courtagen entschädigt, die sich je nach Versicherer und Produkt unterscheiden können. 9.2. Krankenversicherung: Im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erhält FIDRO eine maximale Entschädigung von CHF 70.00. Für Zusatzversicherungen kann eine Entschädigung von bis zu 16 Monatsprämien anfallen. 9.3. Lebensversicherung: Im Bereich der Lebensversicherungen erhält FIDRO eine Entschädigung von maximal 4,4 % der gewichteten Produktionssumme (Jahresprämie x Laufzeit x Gewichtungsfaktor). 9.4. Nichtlebensversicherungen: Für Nichtlebensversicherungen erhält FIDRO Abschluss- und Erneuerungsprovisionen in Höhe von maximal 75 % der Jahresprämie oder Courtagen in Höhe von maximal 15 % der Jahresprämie. 9.5. Der Kunde wird über die genaue Höhe der Provisionen vor Abschluss des jeweiligen Vertrages informiert. Diese Information wird dem Kunden auf transparente Weise zur Verfügung gestellt und kann auf Anfrage weiter spezifiziert werden. 9.6. FIDRO verpflichtet sich, alle Provisionsvereinbarungen offenzulegen und sicherzustellen, dass keine Interessenkonflikte zulasten des Kunden entstehen. 9.7. Transparenz bei Rückvergütungen (Kickbacks): Wenn FIDRO Rückvergütungen (Kickbacks) von Drittanbietern erhält, verpflichtet sich FIDRO, den Kunden darüber transparent zu informieren. Der Kunde wird über die Existenz solcher Vereinbarungen und deren mögliche Auswirkungen auf die empfohlenen Produkte vor Vertragsabschluss informiert. 9.8. FIDRO verpflichtet sich, alle Kunden umfassend und transparent über Risiken, Kosten und potenzielle Interessenkonflikte im Zusammenhang mit den angebotenen Dienstleistungen aufzuklären. Kunden erhalten vollständige Informationen zu den finanziellen Produkten, einschliesslich möglicher Provisionen und Gebühren, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird. Diese Informationen werden in Übereinstimmung mit den FINMA-Richtlinien bereitgestellt.
- Rücktrittsrechte und Widerruf 10.1. Der Kunde hat das Recht, von einem Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurückzutreten, sofern dies im Einzelvertrag nicht anders geregelt ist. 10.2. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei FIDRO. 10.3. Im Falle eines Rücktritts werden bereits erbrachte Dienstleistungen anteilig abgerechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Berufshaftpflichtversicherung 11.1. FIDRO stellt sicher, dass alle Versicherungsvermittler eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die alle relevanten Vermögensschäden abdeckt, die durch eine Verletzung der Sorgfaltspflicht entstehen könnten. 11.2. Der Kunde wird vor Vertragsabschluss umfassend über den Inhalt der Berufshaftpflichtversicherung sowie über die Deckungssumme informiert.
- Informationspflichten und Interessenkonflikte 12.1. FIDRO verpflichtet sich, den Kunden umfassend über den Status des Vermittlers (gebunden oder ungebunden), die Art der Vermittlung und potenzielle Interessenkonflikte zu informieren. Diese Informationen werden vor Vertragsabschluss bereitgestellt. 12.2. FIDRO ergreift angemessene organisatorische Massnahmen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Sollte ein Interessenkonflikt nicht vermieden werden können, wird dieser dem Kunden unverzüglich offengelegt.
- Technische Verfügbarkeit und Gewährleistung 13.1. FIDRO gewährleistet, dass die angebotenen Online-Dienstleistungen (z. B. myfidro©) im Rahmen der technischen Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Vorübergehende Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten oder technischen Problemen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. FIDRO übernimmt keine Haftung für die dauerhafte Verfügbarkeit der Systeme. 13.2. Im Falle eines technischen Ausfalls wird FIDRO bemüht sein, den Zugang zu den Online-Dienstleistungen schnellstmöglich wiederherzustellen.
- Vertragsänderung und -beendigung bei besonderen Umständen 14.1. FIDRO behält sich das Recht vor, Verträge bei aussergewöhnlichen Umständen wie der Insolvenz einer Partei oder der Nichterfüllung wesentlicher Vertragspflichten zu ändern oder zu beenden. Der Kunde wird rechtzeitig über solche Änderungen informiert.
- Einhaltung von internationalen Regularien 15.1. Neben den schweizerischen Gesetzen verpflichtet sich FIDRO zur Einhaltung relevanter internationaler Regularien, wie z. B. der EU-Gesetzgebung oder der FATCA-Vorschriften für US-Kunden, sofern anwendbar. 15.2. Sanktionen und Exportbeschränkungen: FIDRO verpflichtet sich, keine Geschäfte mit sanktionierten Ländern oder Personen zu tätigen, die den geltenden Sanktionsregelungen unterliegen. FIDRO behält sich das Recht vor, Verträge zu beenden, die gegen diese Vorschriften verstossen würden.
- Steuerliche Verantwortung des Kunden 16.1. Der Kunde ist verantwortlich für die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten in Bezug auf die von FIDRO erbrachten Dienstleistungen. FIDRO übernimmt keine Haftung für steuerliche Verbindlichkeiten des Kunden. 16.2. Zusätzlich zu den steuerlichen Pflichten in der Schweiz verpflichtet sich FIDRO, im Rahmen des US Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) und anderer internationaler steuerlicher Abkommen zu agieren. Kunden, die der US-Steuerpflicht unterliegen, müssen sicherstellen, dass sie alle relevanten Informationen und Dokumente bereitstellen, um die Einhaltung dieser Vorschriften zu gewährleisten.
- Verjährung von Ansprüchen 17.1. Ansprüche des Kunden gegenüber FIDRO verjähren innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. 17.2. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen (Delikte) verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
- Schutz geistigen Eigentums 18.1. Alle Inhalte, Softwarelösungen (z. B. myfidro©) und Datenbanken, die von FIDRO bereitgestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält ein nicht übertragbares, nicht exklusives Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses. 18.2. Jede unbefugte Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung von Inhalten, Software oder Datenbanken ist untersagt und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Verhalten im Falle von Insolvenzen 19.1. Wird eine Vertragspartei insolvent, endet der Vertrag automatisch, es sei denn, beide Parteien vereinbaren ausdrücklich eine Fortführung des Vertrags.
- Compliance- und Ethikklausel 20.1. FIDRO verpflichtet sich zur Einhaltung ethischer Geschäftspraktiken und Compliance-Vorschriften, einschliesslich Anti-Korruptionsrichtlinien und internen Verhaltenskodizes. 20.2. Zusätzliche Compliance-Vorgaben: FIDRO verpflichtet sich zur Einhaltung interner Richtlinien, insbesondere zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Verhinderung von Korruption. 20.3. FIDRO hat ein Whistleblowing-System implementiert, das es Mitarbeitenden und Dritten ermöglicht, Verstösse gegen Compliance-Regeln anonym zu melden. Dies umfasst insbesondere Verstösse gegen Geldwäschereivorschriften und andere Finanzmarktregeln. Die Meldungen werden vertraulich behandelt und nach den gesetzlichen Vorgaben an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
- Kundenbeschwerden und Schlichtungsverfahren 21.1. Kunden können Beschwerden schriftlich bei FIDRO einreichen. FIDRO verpflichtet sich, jede Beschwerde innerhalb von 30 Tagen zu bearbeiten und dem Kunden eine Lösung vorzuschlagen. 21.2. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, steht dem Kunden das Recht zu, ein Schlichtungsverfahren vor einer neutralen Instanz einzuleiten. 21.3. Schlichtungsstelle: Für Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, wird die Ombudsstelle für Finanzdienstleister in der Schweiz als Schlichtungsstelle benannt.
- Geltungsbereich und Einschränkungen von Garantien 22.1. FIDRO übernimmt keine Garantien für die Erreichung bestimmter Ergebnisse, es sei denn, diese sind ausdrücklich schriftlich vereinbart. Jegliche Garantien sind auf das vertraglich vereinbarte Mass beschränkt.
- Elektronische Signaturen und Kommunikation 23.1. FIDRO anerkennt die rechtliche Gültigkeit von elektronischen Signaturen gemäss dem schweizerischen Bundesgesetz über elektronische Signaturen (ZertES). 23.2. Die Kommunikation zwischen FIDRO und dem Kunden kann elektronisch erfolgen. E-Mails und andere elektronische Nachrichten gelten als schriftliche Mitteilungen.
- Widerrufsrecht bei Online-Verträgen 24.1. Der Kunde hat das Recht, Verträge, die über das Internet abgeschlossen wurden, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dieses Widerrufsrecht gilt ausschliesslich für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Für gewerbliche Kunden (B2B) gelten abweichende Regelungen, die im Einzelvertrag festgelegt werden. 24.2. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei FIDRO. 24.3. Bereits erbrachte Dienstleistungen bis zum Zeitpunkt des Widerrufs sind anteilig zu vergüten.
- Schlussbestimmungen 25.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel. 25.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. 25.3. Rechtswahl: Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. 25.4. Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Lachen, Schweiz.
Aktualisiert: 20.08.2024